Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Boch,
Die SPD- Gemeinderatsfraktion beantragt, der Gemeinderat möge folgende Neufassung des § 1 Abs. 5 und Abs.6 der Entschädigungssatzung beschließen:
§ 1 Abs. 5 und Abs.6 – neu
(1) Stadträtinnen und Stadträte, Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte sowie sonstige ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger erhalten für die Betreuung ihrer Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres sowie für die notwendige Pflege von Angehörigen während der Ausübung ihres Ehrenamtes eine Entschädigung für die hierdurch entstehenden Aufwendungen.
(2) Die Entschädigung umfasst die erforderlichen Betreuungs- und Pflegezeiten einschließlich notwendiger Wege-, Übergabe- und Vorbereitungszeiten, soweit diese durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes veranlasst sind.
(3) Die Entschädigung erfolgt je angefangene Stunde. Die Höhe orientiert sich an den jeweils geltenden tariflichen Vergütungen für vergleichbare pädagogische Fachkräfte beziehungsweise Pflegekräfte. Sie darf den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.
(4) Die Auszahlung erfolgt monatlich, um eine finanzielle Vorleistung der Anspruchsberechtigten zu vermeiden.
(5) Voraussetzung für die Gewährung der Entschädigung ist:
– das Vorliegen eines Kindes im Haushalt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder
– das Bestehen eines Pflegeverhältnisses beziehungsweise eines gemeinsamen Haushalts mit einer pflegebedürftigen Person,
sowie
– die Teilnahme an einer entschädigungsfähigen Sitzung oder Veranstaltung im Rahmen des Ehrenamtes.
(6) Die Verwaltung wird beauftragt, ein möglichst unbürokratisches Verfahren zur Nachweisführung und Auszahlung festzulegen.
Begründung:
Die Wahrnehmung eines kommunalen Ehrenamtes darf nicht davon abhängen, ob eine Person auf kostenfreie Unterstützung im privaten Umfeld zurückgreifen kann. Insbesondere Alleinerziehende, Familien mit jungen Kindern sowie pflegende Angehörige sind häufig auf kostenpflichtige Betreuungs- oder Pflegeleistungen angewiesen, um an Sitzungen kommunaler Gremien teilnehmen zu können.
Die bislang vorgesehenen Entschädigungsbeträge werden den tatsächlichen Aufwendungen regelmäßig nicht gerecht. Starre Pauschalen verlieren zudem durch Inflation, steigende Löhne und veränderte Marktbedingungen kontinuierlich an Wert.
Die Kosten für qualifizierte Kinderbetreuung und pflegerische Ersatzbetreuung orientieren sich an den Löhnen pädagogischer Fachkräfte und Pflegekräfte. Eine Entschädigung sollte daher ebenfalls an diesen tatsächlichen Kostenstrukturen ausgerichtet werden. Durch die Anbindung an die jeweils geltenden tariflichen Vergütungen wird eine regelmäßige Anpassung sichergestellt, ohne dass die Satzung fortlaufend geändert werden muss. Gleichzeitig gewährleistet die Mindestlohngrenze eine verlässliche Untergrenze.
Kommunale Demokratie lebt von der Beteiligung unterschiedlicher Lebensrealitäten und Perspektiven. Menschen mit Erziehungs-, Betreuungs- oder Pflegeverantwortung leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie dürfen keinen finanziellen oder organisatorischen Nachteil erfahren, wenn sie sich zusätzlich kommunalpolitisch engagieren.
Wer für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes Kinderbetreuung oder Ersatzpflege organisieren muss, soll nicht gezwungen sein, die dadurch entstehenden Kosten selbst zu tragen oder über längere Zeiträume vorzufinanzieren. Die monatliche Auszahlung der Entschädigung stellt sicher, dass die tatsächliche Teilhabe am politischen Diskurs nicht von den individuellen finanziellen Möglichkeiten abhängt.
Ziel des Antrags ist es, Menschen mit Sorgeverantwortung den gleichberechtigten Zugang zu kommunalen Mandaten, zur politischen Mitwirkung und zur demokratischen Willensbildung zu ermöglichen. Politisches Engagement darf nicht an fehlender Kinderbetreuung, Pflegeverantwortung oder den damit verbundenen Kosten scheitern.
Mit freundlichen Grüßen
| Annkathrin Wulff | Kai Adam |
| Fraktionsvorsitzende | Stv. Fraktionsvorsitzender |
| Johanna Kirsch | Nathalie Schönfeld |
| Stadträtin | Stadträtin |